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arbeitskreise:eignungsfeststellungspruefung:protokoll_aachen2015

Protokoll AK Eignungsfeststellungsverfahren

BuFaTa SoSe 2015 in Aachen
Anwesend: Dirk (TU Dresden), Marc (HS Ostwestfalen), Julian (TU Darmstadt), Dominik (TU Darmstadt), André (HTW Berlin), Nils (HTW Berlin)
Leitung des AK: Dominik (TU Darmstadt)
Protokoll: Dirk (TU Dresden)

Einführung

Anlass des Arbeitskreises sind (zukünftige) Eignungsfeststellungsverfahren an der TU Darmstadt und an der TU Dresden, die in studentischer Runde diskutiert werden sollen. Als Ziel des Arbeitskreises soll eine Position der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik zu Zulassungsverfahren in Bachelor- und Master-Studiengänge verfasst werden.

TU Darmstadt

Im Studiengang Maschinenbau an der TU Darmstadt kommt ein Eignungsfeststellungsverfahren zum Einsatz aus den etwa 900 Bewerbern geeignete Kandidaten für die 400 Studienplätze zu finden. Dieses enthält folgende Kenndaten:

  • Abitur besser als 1,9 wird zugelassen
  • Abitur schlechter als 2,9 wird nicht zugelassen
  • Abitur zwischen 1,9 und 2,9 Auswahlgespräch durch Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter der Fakultät. Inhalt des Gespräches:
    • Fragen zur Belastbarkeit in Stresssituationen
    • Fragen zur Karriereplanung
    • Fragen zur Motivation

Aufgrund der dadurch gesunkenen Abbrecherquote im Maschinenbau, soll das Verfahren auch in der Elektrotechnik eingeführt werden, obwohl die Kapazitätsgrenze des Studiengangs nicht annähernd erreicht ist.

Dieses Verfahren für die Elektrotechnik wäre einzigartig, da kein Studiengang Elektrotechnik in Deutschland ausgelastet ist.

TU Dresden

An der TU Dresden läuft ein Master-Studiengang parallel zu dem Diplom-Studiengang, der ausschließlich externe Bewerber aufnimmt.

Das gängige Verfahren zur Eignungsfeststellung externer Bewerber umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Bewerbung an der neuen Hochschule ab 80% absolviertem Studium an der alten Hochschule
  • Prüfungsausschuss (o.ä.) der neuen Hochschule kontrolliert Inhalte der Module der alten Hochschule und prüft, ob sie den Inhalten der neuen Hochschule entsprechen
  • fehlen Inhalte, werden Module des Bachelor-Studiengangs der neuen Hochschule dem Bewerber als Auflage mitgegeben
  • Diese Auflagen müssen in der Regel innerhalb von einem Jahr absolviert sein

An der TU Dresden soll stattdessen eine Eignungsfeststellungsprüfung absolviert werden. Diese umfasst eine 4-Stündige Klausur, in der Kentnisse des Grundstudiums abgeprüft werden.

Problemlösungen

Beide Verfahren werden von den Teilnehmern des Arbeitskreises kritisch gesehen

Zulassung Bachelor-Studiengang

Dieses Verfahren wird als kritisch betrachtet, da sie Bewerber daran hindert zu studieren, statt die Studenten zu fördern, die bereits an der Hochschule sind. Der Arbeits- und Zeitaufwand der Professoren und Verwaltungsmitarbeiter könnte viel sinnvoller in der Lehre eingesetzt werden. Neue Bewerber, insbesondere die mit einem schlechten oder gar keinem Abitur erhalten keine Chance sich zu beweisen.

Aus Sicht der Professorenschaft ergeben sich folgende Vorteile

  • Die Abbrecherquote werden gesenkt
  • Vorselektion, statt „Survival of the fittest“
  • Alternative zu Numerus Clausus
  • Zwingt Studierende dazu, ihre Motivation für dieses Studienfach zu überdenken

Aus Sicht der AK-Teilnehmer ergeben sich folgende Nachteile:

  • Abweisung von eventuell doch geeigneten Bewerbern aufgrund von Kriterien, die vor Studienstart noch gar nicht feststehen
  • Einschränkung der freien (Berufs-) Wahl
  • Abwertung der allgemeinen Hochschulreife (keine Zulassungsberechtigung mehr)
  • Sozial Selektiv (Wenn kein Umzug des Bewerbers möglich ist, wird er nicht studieren
  • Abschreckend und demotivierend
  • Zusammensetzung und Qualifikation des Auswahlgremiums fragwürdig
  • Arbeitszeit die durch das Verfahren anfällt, kann sinnvoller genutzt werden

Aufgrund der klar überwiegenden Nachteile des Verfahrens, spricht sich der Arbeitskreis für eine alternative Vorgehensweise aus:

Die größte Abbruchgefahr besteht darin, dass ein Student nicht weiß, worauf er sich einlässt, sich das Studium ganz anders vorgestellt hat und nicht weiß, dass technische Studiengänge schwer sein können. Darum soll von den Hochschulen eine hohe Transparenz angestrebt werden, sodass Bewerber schon vor der Bewerbung gut darüber informiert sind, was sie erwartet. Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Tag der offenen Uni, offene Laborführung
  • persönliches Mentoring, Schüler begleiten Studenten in ihrem Hochschulalltag
  • Online-Selfassessment zur Einschätzung der eigenen Fähigkeiten, auch im Vergleich zu bereits Studierenden

Es soll weniger um die Darstellung der Uni, sondern um die Darstellung eines Studiums, bzw. eines Studiengangs gehen. Die Informationen zu diesen Angeboten sollten sich nach Möglichkeit direkt auf den Internetseiten der Hochschulen finden und auch in Schulen der Umgebung bekannt sein.

Der Verwaltungsaufwand für diese Vorgehensweise wäre geringer als die des Eignungsfeststellungsverfahrens, bietet aber dieselben Vorteile, ohne die aus der Sicht des AKs gravierenden Nachteile.

Es wird eine Stellungnahme der BuFaTa ET gegen Eignungsfeststellungsverfahren für Bachelorstudiengänge verfasst.

Master-Zulassung

Die Eignungsfestellungsverfahren in einen Masterstudiengang werden von den Teilnehmern des AKs abgelehnt. Mit der Bologna-Reform sollten Wechsel zwischen den Hochschulen ohne Einschränkungen möglich sein. Eignungsfestellungsverfahren jeder Art sind rechtlich angreifbar.

Ebenso wie von einem Abiturienten kann von einem Studenten mit Bachelor-Abschluss erwartet werden, dass er/sie sich fehlende Kentnisse eigenständig aneignen kann.

Auflagen und Eignungsfeststellungsklausuren sind nach Meinung der Teilnehmer des AKs Mittel, um externe Studierende in das Profil der Absolventen einer Hochschule zu zwängen und tragen zum elitären Charakter insbesondere der technischen Universitäten bei. Außerdem verlängern sie künstlich das gesamte Studium.

Es wird eine weitere Stellungnahme verfasst. Diese richtet sich gegen künstliche Hürden in Zulassungsverfahren für Masterstudiengänge, die den Wechsel zwischen Hochschulen einschränken.

Ende

Beginn: 13:00 Uhr
Ende: 17:15 Uhr
Der AK ist fertig



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/eignungsfeststellungspruefung/protokoll_aachen2015.txt · Zuletzt geändert: 02.05.2015 12:15 von nilsbau