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arbeitskreise:eu-datenschutzgrundverordnung:protokoll_aachen2018

Protokoll

BuFaTa WiSe18
Anwesend: Dominik (KIT), David (TU Ilmenau), Markus u. Marcus (TU Dresden), Gregor, Franziska und Lukas (TU Wien), Richard (TU Darmstadt)
Leitung des AK: Dominik (KIT)
Protokoll: alle

Einführung

Auf der letzten BuFaTa in Dresden wurde eine Begriffssammlung und Zusammenfassung zur DSGVO erstellt. Heute soll es um Erfahrungen zu DSGVO gehen, und was Fachschaften gemacht haben um sich an die DSGVO anzupassen.

TU Ilmenau

  • Hat recht wenig gemacht, weil die Fakultät gesagt hat, dass die DSGVO recht wenig relevant ist. Wir aber etwas angezweifelt.

TU Wien

  • Verarbeitung personenbezogener Daten ist am meisten relevant.
  • Kassenanweisungen enthalten Kontodaten von Fachschaftlern, diese müssten eigentlich vernichtet werden.
  • Eintragung für Erstie-Woche jetzt digital und nicht mehr in Excel-Listen.

TU Darmstadt

  • Nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter
  • Informieren die Personen, dass die Daten für Veranstaltungen verwendet und anschließend vernichtet werden.

TU Dresden

  • Achten darauf, dass möglichst wenig Daten gespeichert werden
  • Datenschutzerklärungen wurden angepasst
  • Die DSGVO wird soweit eingehalten, personenbezogene Daten werden gelöscht

KIT

  • ähnliches Vorgehen wie TU Darmstadt
  • Verteiler scheinen kein Problem zu sein
  • Daten werden ebenfalls wie gesetzlich vorgegeben gelöscht

Folgen

  • Eher gering, da keine Konkurenz herrscht. (es gibt keine Abmahngrundlage)
  • Problem sind vor allem Bilder, die bei Veranstalltungen gemacht werden.
    • KIT hängt mitlerweile Einwilligungserklärungen auf, damit auf Veranstaltung fotografiert werden kann.
  • Daten müssen auf Aufforderung herausgegeben und gelöscht, solange nicht eine Notwendigkeit der Speicherung besteht, werden.
  • Niemand hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten, die Aufgabe wird von Personen an der Universität übernommen.
  • Es sollten damit so viele Daten wie nötig, jedoch so wenig wie möglich gesammelt werden (Grundton der DSGVO)

Zukunft des AKs

  • Weiterführung nur nach Bedarf
  • Erst bei neuen Fakten sinnvoll
  • Handreichung zum Datenschutz erstellen?

→ Weiterführung des AKs nur bei Notwendigkeit

Ende

Beginn: 10:45 Uhr
Ende: 11:25 Uhr
Der AK ist grundsätzlich fertig, sollte aber bei neuen Entwicklungen erneut behandelt werden.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/eu-datenschutzgrundverordnung/protokoll_aachen2018.txt · Zuletzt geändert: 01.11.2018 11:28 von Dominik Rimpf