Inhaltsverzeichnis
Finanzübersicht TU Kaiserslautern
Allgemeines
Stand
Datum der letzten Aktualisierung: 28.05.2022
Begriffe
Hier sollen wichtige (und wahrscheinlich für andere unbekannte) Begriffe erklärt werden.
Organisationen inkl. Legitimierung
Die Fachschaft muss dem Asta gegenüber Rechenschaft leisten und wird nach jedem Geschäftsjahr von zwei Fachschaftsunabhängigen Personen geprüft.
Rechtlicher Status FS(R)
Teilkörperschaft der Allgemeinen Studiierendenschaft.
Für Fehler in Abrechnungen haftet vorrangig der Asta.
Geldflüsse und aktuelle Geldmengen
Einnahmen
Zugewisene Gelder vom Asta für jedes Semester.
Getränkeverkauf
Feten
Sinnvolle Gelder können bei der FSK (Fachschaftenkonferenz) beantragt werden und werden bei bestätigung vom Asta gezahlt.
Ausgaben
Geld kann ausgegeben werden für alles was wir als Fachschat als sinvoll erachten, die Wirtschaftlichkeit der Ausgabe muss jedoch auf Nachfrage begründet werden.
Formalia
Wie funktioniert das Geld ausgeben?
Grundsätzlich handeln wir nach dem Prinzip keine Abrechnung ohne vorherigen Finanzantrag.
Ab wann werden Angebote/Beschlüsse benötigt?
Beschlüsse werden benötigt für alle Finanzanträge über 25 Euro. Hier muss die einfache Mehrheit der Fachschaft dem Antrag zustimmen.
Gibt es weitere Formalien zu beachten?
Verwaltung
Wird das Geld besonders verwaltet? Braucht man eine Steuererklärung? Wer prüft Ausgaben/Einnahmen?
Linksammlung
Hier sollen Links zu bspw. Finanzordnungen, Gesetzen oder Formularen angegeben werden, die für eure Arbeit wichtig sind.
Sonstiges
Falls ihr noch irgendwas loswerden wollt.
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.