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Protokoll: Stellungnahme Verfasste Studierendenschaft (VS)

BuFaTa WiSe21
Anwesend: Flo (HS München), Flo (TUM), Natascha (HS Mannheim), Niklas (KIT Karlsruhe), Roald (Uni Ulm), Julia (Uni Ulm), Sebastian M. (TU Dresden), Asma(HS-RM), Monika (OTH Regensburg), Charlotte (KIT), Leo + Franzi + Felix (OTH Regensburg)
Leitung des AK: Charlotte (KIT)
Protokoll: Name

Einführung

Es existiert eine noch nicht verabschiedete Stellungnahme der BuFaTa ET zu verfasste Studierendenschaft (VS).

In Darmstadt wurde eine Stellungnahme verfasst:

Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (BuFaTa ET) hat sich an der 85. BuFaTa in Darmstadt und der 89. BuFaTa in Dresden mit den Verfassten Studierendenschaften auseinandergesetzt. Dies geschah aufgrund der Bemühungen einiger politischer Gruppierungen, wie beispielsweise [Fußnote], die Rechte der Verfassten Studierenschaften einzuschränken oder abzuschaffen. Wir unterstützen das Konzept der Verfassten Studierendenschaften vorbehaltlos und fordern weiterhin die Wiedereinführung dieser Struktur in Bayern. Insbesondere beinhaltet dieses Konzept die gesetzliche Legitimation und die Unabhängigkeit der Studierendenschaft. Sämtliche Bestrebungen, die Rechte Verfasster Studierendenschaften zu beschneiden oder sie gar abzuschaffen, lehnen wir ab. Zur Vertretung und Wahrung der Rechte und Interessen aller Studierenden sind frei gewählte Vertretungen Verfasster Studierendenschaften erforderlich. Erfolgt eine Finanzierung über Mitgliedsbeiträge, so ist diese als solidarisches Modell über die gesamte Studierendenschaft umzusetzen.

[Fußnote] z.B. [-1]https://julis-nrw.de/beschlusssammlung/zwangsmitgliedschaft-in-der-studierendenschaft-abschaffen/ [-1]https://www.junge-union.de/media/resolutions/954871_Grundsatzprogramm_2012_final.pdf [1]https://www.fdp.de/forderung/abschaffung-der-verpflichtenden-mitgliedschaft-der-verfassten-studierendenschaft [2]https://www.rcds-sachsen.de/aktuelles/2020/zwangsmitgliedschaft-in-studentischer-selbstverwaltung-verhindern

Da insbesondere die bayrischen Fachschaften bei der letzten Abstimmung nicht so überzeugt waren, sollte man nochmal ausführlich über das Konzept einer verfassten Studierendenschaft sprechen. Dann ist auch noch die Möglichkeit diese Stellungnahme anzupassen.

Definition Verfasste Studierendenschaft (laut Wikipedia):

Unter Studierendenschaft oder Studentenschaft versteht man im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studenten einer Hochschule. Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder Hochschulverfassung geregelt, spricht man auch von einer verfassten Studierendenschaft oder verfassten Studentenschaft.

Gesetzlich festgelegt ist z.B. die Existenz eines Studierendenparlaments und des allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Diese beschließen selbst eine eigene Satzung. Zusätzlich wird die Konstitution der Landes-ASten-Konferenz garantiert. Alle Studierende sind Mitglieder der Studierendenschaft und finanzieren über ihren Mitgliedsbeitrag (z.B. ~5€ pro Semester) die Tätigkeiten der Studierendenschaft (in manchen anderen Bundesländern ist ein Austritt aus der VS für Studierende möglich). Aus diesen finanziellen Mitteln kann die Arbeit der Fachschaften, Hochschulgruppen, ASten und andere Teile der Studierendenschaft finanziert werden. Ein Streichen oder einbehalten dieser Mittel von Seiten der Hochschule ist nicht vorgesehen (Haushaltsplan muss genehmigt werden, solange er nicht rechtswidrig ist).

Gesetzliche Festlegung BaWü

Diskussion

Fragen

Erhöht ein Beitrag der Studierendenvertretung die gesamten Semesterkosten ⇒ Ja

  • Kann die Autonomie der Fachschaft (Jede® arbeitet mit wie man Bock hat) in der VS beibehalten werden? ⇒ Ja, muss man selber regeln wie man sich zusammen setzt.
  • Wie erhalten die Fachschaften (der VS) eigentlich ihr Geld?
    • Sehr häufig: Vom Studierendenschaftsbeitrag an die VS werden den Fachschaften Mittel (ggf. unter best. Bedingungen) zugewiesen.
      • Die Fachschaftsmittel sind Teil des Haushaltsplanes des AStA bzw. StuRa.
      • Aber der größte Teil des Studierendenschaftsbeitrag verbleibt beim AStA bzw. StuRa.
    • Die Fachschaften beantragen einzeln Mittel beim AStA bzw. StuRa.
    • Auch: Die Fachschaften beantragen einzeln Mittel bei der Fakultät oder Uni (passiert weniger unter einer VS).
      • Ab und zu können Mittel für Projekte in spezifischen Bereichen beantragt werden (z.B. Qualitätssicherung)
    • Auch: Die Fachschaftsarbeit trägt sich selbst (erwirtschaftete Einnahmen = Ausgaben)
    • Auch: Es kann einen Fachschaftsverein geben, welcher Mitgliedsbeiträge (z.B. von ehemaligen Fachschaftlern als Fördermitgliedern) erhebt.
      • Nachteil: Verfügungsberechtigte sind nicht immer noch Studierende.

Diskussion des Bayrischen Hochschulinnovationsgesetz

Diese Vorbereitung wurde während des AKs nicht besprochen.

    • gesetzliche Festschreibung der Landesstudierendenvertretung
    • Erhöhte Autonomie der Hochschulen: Existenz von Fakultätsräten nicht mehr im LHG festgeschrieben; nur noch Senat, Hochschulleitung und Hochschulrat
    • laut Art. 28: „Dabei sind mindestens jeweils ein beschlussfassendes Kollegialorgan (~Studierendenparlament), ein ausführendes Organ sowie Vertretungen (~AStA), die aus Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden der jeweiligen akademischen Selbstverwaltungseinheiten (~Fachschaften) gebildet werden, vorzusehen.“
    • „Der Studierendenvertretung werden aus den der Hochschule zugewiesenen Mitteln in angemessenem Umfang Mittel für ihre Zwecke zur Verfügung gestellt. 2Die Verwaltung der Hochschule wacht darüber, dass die Mittel unter den Organen der Studierendenvertretung entsprechend deren Aufgaben verteilt werden. 3Das zuständige Organ der Studierendenvertretung stellt vor Beginn des Haushaltsjahres eine Übersicht der voraussichtlichen Ausgaben auf, die rechtzeitig der Hochschulleitung vorzulegen ist. 4Die Verwaltung der Hochschule prüft, ob die zu leistenden Auszahlungen der Zweckbindung und den Aufgaben entsprechen, und ordnet die Auszahlung an.“
    • „Fakultätsrat“: Diese akademischen Selbstverwaltungseinheiten verfügen über ein Organ, in dem alle Mitgliedergruppen ein angemessenes Stimmgewicht haben; den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern steht die Mehrheit der Stimmen zu. → Es muss mindestens ein Studi rein?
    • Senat: Dem Senat gehören Vertreterinnen und Vertreter aller Mitgliedergruppen der Hochschule an. Die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bilden die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Alle Mitgliedergruppen sind in einer Form vertreten, die eine effektive Mitwirkung sicherstellt. ⇒ quasi wie aktuell mit Beteiligung
    • „Hochschulrat“: gewählte Mitglieder der Hochschule aus allen Mitgliedergruppen
    • Berufungsausschuss: eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppe der Studierenden

Diskussion um eine mögliche Verfasste Studierendenschaft in Bayern

  • Einige Anwesenden sind vom Konzept der Verfassten Studierendenschaft nicht vollständig überzeugt.
    • Die Stellungnahme sollte nicht mehr „vorbehaltlos“ die Verfasste Studierendenschaft unterstützen.
    • Es soll nicht einfach ein bestehendes System aus anderen Bundesländern in Bayern aufgebaut werden. Die Studierendenschaft organisiert sich selbst und ist somit unabhängig.
    • Die Mehrheit der Anwesenden sind vom Konzept der Verfassten Studierendenschaft überzeugt:
    • „vorbehaltlos[e]“ Unterstützung hat mehr Aussagekraft.

Vorteile einer Verfassten Studierendenschaft

  • Der Status als Verfasste Studierendenschaft gibt den Studierendenvertretenden ein kräftigeres Mandat in den diversen Gremien (da existenz gesetzlich Festgelegt)
  • An *kleineren Hochschulen* kann eine Verfasste Studierendenschaft eine besseren Organisation der Studierendenvertretung fördern.
  • Wenn die Verfasste Studierendenschaft im Hochschulgesetz vorgesehen ist, dann muss der Umfang und die Weisen der Selbstorganisation und Mitwirkung der Studierenden nicht bei jeder Hochschule neu verhandelt werden.
  • Auch die Studierendenvertretenden – und Fachschaftsvertretenden – *kleinerer Hochschulen* würden finanziell besser ausgestattet sein. Sie könnten dann mehr ermöglichen.
    • etwas unabhängiger vom Engagement der einzelnen Studierendenvertretenden.
  • Eine gesicherte Finanzierung ermöglicht die Förderung von Hochschulgruppen, studentischen Projekten (und Parties).
  • Die Verfasste Studierendenschaft kann Dinge und Räume besitzen, die nicht einfach vom jemanden (insb. Uni) weggenommen werden können.

mögliche Angriffspunkte gegen die Verfasste Studierendenschaft und Fachschaft

  • Wenn die Verfasste Studierendenschaft bzw. Fachschaft nicht im Hochschulgesetz geregelt ist, könnten die Uni-Gremien die Grundordnung der Uni ändern und Befugnisse einschränken.
  • Wenn vorgesehen, können einzelne Studierende aus der Verfassten Studierendenschaft austreten. Die Ausgetretenden zahlen dann keinen Studierendenschaftsbeitrag und Semesterticket mehr. Auch die Möglichkeit auszutreten allein, schwächt das Mandat der Studierendenvertreter*innen.

Nachteile einer Austrittsoption aus der Verfassten Studierendenschaft

  • Es fehlen die Beiträge der Ausgetretenen im Haushalt der Studierendenschaft.
  • Es ist in der Praxis schwierig, zwischen Studierenden, die Mitglied in der Verfassten Studierendenschaft, sind und Studierenden, die Ausgetreten sind, zu unterscheiden. Dies ist relevant für z.B. Services die von den Fachschaften und ASten angeboten werden.
  • Sind Studierende auf die Hilfe der VS angewiesen, halten wir es für unethisch Ihnen diese Services zu verwehren, unabhängig von der Mitgliedschaft in der VS

Sonstiges

Parties werden meist weniger offiziell von den (verfassten) Fachschaften, sondern von formal unabhängigen Fachschaftsvereinen urchgeführt (also finanziert, Planung erfolgt meist durch Studierende). Dies ist unabhängig von der Existenz einer Verfassten Studierendenschaft.

Ende

Beginn: 14:30 Uhr
Ende: 16:35 Uhr
Der AK ist fertig und die Stellungnahme soll dem Plenum vorgelegt werden.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/hochschulpolitik/protokoll_dresden2021_vs.txt · Zuletzt geändert: 31.10.2023 13:53 von Dominik Rimpf