arbeitskreise:ingenieure_und_gesellschaft:protokoll_emden2015
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regelt die Beschäftigungszeiten von Wissenschaftlichen mitarbeitern an den Hochschulen. | regelt die Beschäftigungszeiten von Wissenschaftlichen mitarbeitern an den Hochschulen. | ||
- | Gegenwärtig steht eine Novelierung dieses Gesetzes an, welches unter anderem eine befristung der SHK Stellen nurnoch auf 4 Wochen | + | Gegenwärtig steht eine Novelierung dieses Gesetzes an, welches unter anderem eine befristung der SHK Stellen nurnoch auf 4 Jahre erlauben würde. |
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arbeitskreise/ingenieure_und_gesellschaft/protokoll_emden2015.txt · Zuletzt geändert: 25.11.2015 08:56 von michaelgeh