Inhaltsverzeichnis
Protokoll AK IuG/Einfluss
BuFaTa WiSe 2015 in Emden
Anwesend: Thomas (Darmstadt), Fabian (Darmstadt), Laslo (Darmstadt), Björn (HS Karlsruhe), Karsten (Braunschweig), Mathias (OTH Regensburg), Felix (OTH Regensburg), Max (OTH Regensburg) , Karsten Seitz (TU Braunschweig)
Leitung des AK: Markus (TU Dresden)
Protokoll: Alle
Einführung
Arbeitskreis ist die Fortzetzung der vorrangegengenen AK, es werden nocheinmal die Vergangenen vorgestellt und neue Themen Aufgenommen.
Bestandaufnahme
Wie ist die die Lage der FSR in bezug auf Partizipation in den Gremien der Universität und darüber hinaus.
TU Darmstadt
Individueller Kontakt ins Stupa
TU Braunschweig
kollektives desinterresse vom FSR am Stupa / Gute Vernetzung unter den Ingeneurstudiengängen / Keine o. kaum Vernetzung weiter als andere Fachschaften
HS Karlsruhe
keine Parteipolitik → im Stupa nur Vertreter des FS, ebenfalls großes Desinteresse
OTH Regensburg
Zusammenarbeit Fachschaft und „StuRa/Stupa“ (Fakultätsrat, Studentischer Konvent)
TU Lautern
Vertreter kein Stimmrecht im Stupa
TU Dresden
Vom Land vorgegeben → Entsendung von FS in StuRa, theoretisch direkte Anbindung an die Landesregierung
WissZeitVG
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz kurz WissZeitVG
https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftszeitvertragsgesetz
regelt die Beschäftigungszeiten von Wissenschaftlichen Mitarbeitern an den Hochschulen.
Gegenwärtig steht eine Novellierung dieses Gesetzes an, welches unter anderem eine Befristung der SHK Stellen nur noch auf 4 Jahre erlauben würde.
Hierzu gibt es bereits Stellungnahmen:
https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/aktuelles/2015-11-06-arbeitspl%C3%A4tze-der-wissenschaft-bleiben-prek%C3%A4r
http://www.labournet.de/branchen/dienstleistungen/bildung/bildungsgewerkschaft-praesentiert-gesetzentwurf-zum-wissenschaftszeitvertragsgesetz/
http://www.fzs.de/extra/show/345815.html
Es soll dem Plenum Follgende Stellungnahme vorgeschlagen werden:
Die Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik lehnt die in der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz - kurz WissZeitVG - unter Artikel 1 §6 vorgesehene Befristung der studentischen Hilfskräfte auf maximal 4 Jahre ab.
Eine Anstellung als studentische Hilfskraft ermöglicht vielen Studierenden die Sicherung der Lebenshaltungskosten. Des weiteren bietet sie den Studenten eine aktive Teilhabe am Wissenschaftsbetrieb und aktuellen Forschungsthemen. Von einer Befristung sind weiterhin Teilzeitstudienerde sowie Studierende im Zweitstudium besonders betroffen. Die zeitliche Beschränkung der befristeten Einstellungen halten wir für unnötig, da studentische Hilfskrafttätigkeiten an eine Immatrikulation gebunden und dadurch ohnehin durch die Dauer des Studiums beschränkt sind.
Beginn: 13:15 Uhr
Ende: Uhr
Der AK ist fertig / nicht fertig / sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.