Inhaltsverzeichnis
Protokoll
BuFaTa SoSe22
Anwesend: Stefan (TU Ilmenau), Nils (Uni Paderborn)
Leitung des AK: Asma (HSRM)
Protokoll: alle
Einführung
Ziel des AK ist die Erarbeitung eines HowTo für den Umgang mit rechtlichen Konflikten mit der eigenen Hochschule. Hierbei sollen die einzelnen „Eskalationsstufen“ in einem Konflikt ausgearbeitet und für unterschiedliche Probleme Lösungsansätze gefunden werden.
Struktur
- Durcharbeiten des Protokolls der 86. BuFaTa ET in Ilmenau
- Zunächst wäre eine kurze Austauschphase Teilnehmer über aktuelle Fälle von Vorteil
- Überarbeitung des HowTo
Fälle der Universitäten
Paderborn
- Problem mit Modul Elektrotechnik
- Professor wollte einführen, dass drei Tests vor Klausur geschrieben werden. Zwei von den Tests mussten bestanden werden, um zur Klausur zugelassen zu werden. Jedoch ohne Änderung des Modulhandbuchs in einem der Studiengänge.
- Nach fristmäßige Änderung des Moduls, weiterhin durchgeführt, die Änderung war nicht öffentlich.
- Klausurzulassung + Bonuspunkte; unzulässig, muss getrennt sein laut Hochschulgesetz
- Modulhandbuch ist nicht veröffentlicht gewesen
- Student weigert sich an Tests teilzunehmen → nicht zur Klausur zugelassen
- mit Professor geredet, hat Fehler nicht eingesehen
- mit Prüfungsausschuss geredet → hat ihn mit Drohung juristischer Maßnahmen zum einlenken bewegt (Studis wurden für Prüfung zugelassen)
- Fazit: An sich wären die Tests eine gute Idee, aber schlecht kommuniziert und schlecht umgesetzt
Ilmenau
- Student ist zur Fachschaft erschienen, um Unterstützung zu bekommen, bezüglich einer Betreuung für eine Seminarfacharbeit. Student selbst hatte ein Thema. Niemand wollte ihn betreuen.
- Vorgehen: Fachschaft redet solange mit Professor, bis jmd. sich für eine Betreuung bereiterklärt hat.
Überarbeitung des Leitfadens
0. Übersicht über aktuelle Vorgänge
- Allgemeine Eskalationsstufen
- Probleme rund um Prüfungen
- Benachteiligung von Studierenden
- Gremienkonflikte
- Modalitäten der Lehrveranstaltungen
1. Allgemeine Eskalationsstufen
Eskalationsstufen (in jedem Kapitel sollte ein Ansprechpartner definiert werden):
- mit Konfliktpartei in Kontakt treten
- mit FSR in Kontakt treten
- evtl. Anträge stellen → weitere Gremien/Ansprechpartner einschalten (Prüfungsausschuss, Prüfungsamt)
- Problem an höhere Stellen in der Fakultät tragen (Bsp. Fakultätsrat, Dekanat, Rektorat für Bildung)
- Kontakt mit Qualitätsmanagement/Präsidum
- sich um Rechtsbeistand bemühen (evtl. interner Rechtsbeistand der Universität)
- Druck von Außen ausüben (über Presse/Offene Briefe/Demo etc.)
2. Probleme rund um Prüfungen
Vor der Prüfung (dem Prüfungszeitraum):
- Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungsprüfungen ist in Prüfungsordnung geregelt
- Beurlaubung: in Prüfungsordnung geregelt
- Nachteilsausgleich: vor der Prüfungsphase angeben
- Anerkennung von erbrachten Leistungen
- In Lissabon-Konvention geregelt
- Hochschule muss beweisen, dass Unterschiede in den Modulen sind
Während der Prüfung:
- Prüfling muss sich identifizieren können (je nach Hochschule Studien-/Personalausweis)
- Besucher sollten in PO geregelt sein (Bsp. Prüfling muss zustimmen), gutes Mittel bei „fragwürdigen“ Prüfern oder Nervosität
- Prüfungsprotokoll (Grundlage für Notengebung, Wiederspruch) in PO ausgeführt
- Rücktritt in der Prüfung (wenn du währenddessen krank wirst kann abgebrochen werden, dann Rücktritt mit Attest)
- Prüfung kann angezweifelt werden, wenn Dinge behandelt werden, die nicht in den Vorlesungsunterlagen vorkommen (oder im Modulhandbuch als Lernziel genannt ist)
- Hilfsmittel, Prüfungsdauer muss vor der Prüfung eindeutig bekannt sein (Aussagen im Modulhandbuch verbindlich)
- Prüfungsform, Prüfungsort und der Prüfungstermin müssen zu bestimmten Termin feststehen (etwa zur Anmeldung)
Nach der Prüfung:
- Es muss die Möglichkeit zur Einsicht geben, auch immer Recht auf nachträglichen Termin
- Man darf Kopien der Unterlagen(für private Zwecke) anfertigen (EuGH Gerichtsurteil zum Fall Peter Nowak vor der DSGVO, aber mit Verweis auf den kommenden Art. 15 der EU-DSGVO)
- Eigene Unterlagen dürfen mit in die Einsicht genommen werden (PO, Recht auf Akteneinsicht?)
- Widerspruchs-Fristen:
- Prüfungen: 1 Jahr
- Exmatrikulation: 4 Wochen
Eskalationsstufen:
- mit Konfliktpartei in Kontakt treten
- mit FSR in Kontakt treten
- evtl. Anträge stellen → weitere Gremien/Ansprechpartner einschalten (Prüfungsausschuss, Prüfungsamt)
- Problem an höhere Stellen in der Fakultät tragen (Bsp. Fakultätsrat, Dekanat, Rektorat für Bildung)
- Kontakt mit Qualitätsmanagement/Präsidum
- sich um Rechtsbeistand bemühen (evtl. interner Rechtsbeistand der Universität)
- Druck von Außen ausüben (über Presse/Offene Briefe/Demo etc.)
3. Benachteiligung von Studierenden
- Ansprechpartner:
- Gleichstellungsbeauftragte von Studierendenschaft, Hochschule bzw. Feedbackmanagment
- Fachschaftsräte
- Nachteilsausgleich
- „statistisch haben ca. 40% aller Studierenden Anrecht auf einen Nachteilsausgleich“
- Rechtliche Grundlage: https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleiche-gesetzliche-verankerung
- Gleichstellung & Diskriminierung
- Vorfälle dokumentieren und an Ansprechpartner weiterleiten
- Wenn erwünscht kann Mediationsgespräch sinnvoll sein
- im Fall von Ausländer-Diskriminierung Ausländerbehörde einschalten
- Studiengebühren für EU-Ausländer…
- Rechtsberatung der Universität, Ausgang ungewiss
- kein Konflikt mit der Hochschule selbst
4. Gremien
z.B. Änderung der Prüfungsordnung zum Nachteil der Studierenden Raumnutzung
5. Modalitäten der Lehrveranstaltungen
keine Unterlagen verfügbar Vorlesung schlecht Vorlesung findet nicht statt
Ende
Beginn: 16:35 Uhr
Ende: 17:55 Uhr
Der AK ist nicht fertig und sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden
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