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arbeitskreise:lehrsprache_englisch:protokoll_dresden2021

Protokoll: Englisch als Lehrsprache

BuFaTa WiSe21
Anwesend: Flo A (HS München), Flo K (TU München), Sebastian (FH Dortmund), Niklas (KIT), Jan (FH Dortmund)
Leitung des AK: Flo A (HS München)
Protokoll: alle

Einführung

Zu Beginn Diskussion über Vorgehensweise.
Was will der AK eigentlich machen?
Was erwartet ihr hier?

Bestandsaufnahme

Vorlesungen vollständig englisch

Bachelor Dortmund: keine im Pflichtteil (nur in alter Prüfungsordnung), mittlerweile nur noch Wahlfach als Sprache oder Fachvorlesungen
Master Dortmund: auch keine im Pflichtteil

Bachelor TUM: Nicht nur englische Vorlesungen
Master TUM: Manche Vorlesungen auf Englisch, einige in einem Wechsel je nach Semester. Bei Aufzeichnungen sind dann beide Sprachen verfügbar.
Die Hochschulleitung fördert Englisch als Lehrsprache.

Bachelor HS München: Nur vereinzelt eingesetzt. Studium basiert auf Deutsch, wird auch gefordert.
Master HS München: Nur vereinzelt eingesetzt.

Bachelor Karlsruhe: Rein auf Deutsch mit einigen englischen Wahlmodulen.
Master Karlsruhe: Es existieren (rein) englischsprachige Vertiefungen. Zumindest „etwas“ Englisch ist im Laufe des Studiums zu erwarten.

Verweise auf Englische Literatur

Generell: Es ist quasi Pflicht damit zurecht zu kommen. Die Quellenqualität ist im englischen deutlich besser.

Pro/Contra Erfahrungsberichte

Pro

  • Es ist sinnvoll die „echten“ Fachwörter zu benutzen anstatt es auf Druck ins Deutsche zu übersetzen, auch wenn man ins Denglisch wechselt. Die Englischen Wörter können für weitere Recherchen besser verwendet werden. Übersetzer sind bei Fachwörtern nicht immer hilfreich.
  • Die Kommunikation in Forschung sowie großer Industrie ist primär auf Englisch. Man sollte in der Lage sein die Inhalte dort zu präsentieren.
  • Inkludiert die englischsprachigen Studierenden und führt zu einer internationalen Studierendenschaft.
  • Englisch bietet eine höhere Anzahl an externen Lehrvideos.

Contra

  • Lehrende die der Sprache eigentlich nicht mächtig sind, aber es trotzdem tun.
    • Gründe hierfür:
      • Es ist in manchen Richtungen üblich auf Englisch zu lehren.
  • Sprachbarriere bei schlechten Sprachkenntnissen. Oft ist Englisch keine Zulassungsvoraussetzung für das Studium und wird nicht erwartet. Englisch wird allerdings oft erwartet da man z.B. durch das Abitur Englisch hatte. Es gibt aber auch andere Wege zur Zulassung. Die Qualität ist oft nicht geklärt.
  • Profilierung + internationale Bekanntheit nur auf (Voll)Englisch möglich.

Englisch in der Berufung

TU München: Ausschreibungen sind auf Englisch. Die Anforderung auf Englisch zu Lehren ist vorhanden.
HS München: In der Probelehrveranstaltung ist ein englischer Teil vorgesehen.
Karlsruhe: Ausschreibung auf deutsch und englisch. In der Probelehrveranstaltung kann ein englischer Teil gehalten werden.
Dortmund: In der Probelehrveranstaltung ist ein englischer Teil vorgesehen.

Englisch als Modul

Wird Englisch angeboten?

Dortmund: Ja. Die Ansprüche sind für das Wahlfach nun ernst zu nehmen. Auch Möglichkeit zusätzlicher Sprachkurse über Career Service (keine ECTS)
TU München: Sprachzentrum als außerfachliche Ergänzung ⇒ Allgemeinwissenschaftliches Fach, Academic writing in english. Kursangebot breit gefächert.
HS München: Es gibt Business Englisch, allerdings als kleines Wahlfach.
KIT: Englischkurse am Sprachinstitut von A2 bis C2, anrechenbar als Überfachliche Qualifikation. Kein dediziertes Pflichtfach, auch Kurse über technical english etc.

Englisch Vorkurse nicht bekannt, aber evtl auf Anfrage/in den ersten Semestern belegen.
Innerfakultär wird in der Regel auf technisches Englisch gelegt.

Englisch in Prüfungen

  • Je nach Lehrveranstaltung in Deutsch oder Englisch
  • Antworten oft in beiden Sprachen möglich, wenn nicht, muss das ganz klar definiert werden.

Englisch in Abschlussarbeiten

Die Sprache sollte vorher mit der Betreuung festgelegt sein.
Oft wird ein englischer sowie deutscher Titel + Abstract genutzt.

Im Master ist es deutlich üblicher auf Englisch zu schreiben.

Was kann man zur Verbesserung beitragen

Seite der Hochschule (generelle Ausrichtung)

  • Gründung eines Sprachzentrums zur internen Fortbildung (der Lehrenden) und Lehrveranstaltungen für die Studierenden.
  • Beispielsweise festlegen als vorgeschriebene Einstiegshürde, wenn für Studium notwendig.
  • Einfordern von Sprachlevel sind oft mit Kosten verbunden ⇒ Evtl. unterstützen wenns gefordert wird.
  • Angabe warum Englisch verwendet wird: z.b. für internationale Studierende (man kommt auf Englisch überall durch) oder als Ergänzung (man muss Deutsch können, aber arbeitet manchmal auf Englisch)

Seite der Lehrenden

  • Lehrende die aus eigener Motivation ihre Vorlesung auf Englisch halten, können kaum gezwungen werden dies Aufzugeben (auch wenns schlecht ist).
  • Auf voll Englischen Veranstaltungen sollte auch kein Deutsch verwendet werden. Dies ist kontraproduktiv für alle internationalen Studierenden. (Oft werden komplexe Wörter in Muttersprache genutzt was die anderen nicht verstehen können.)
  • Das Sprachlevel sollte in die Evaluation der Lehre eingebunden werden. Auch sollten evtl. Schulungen „nach Bedarf“ angeboten werden. Evaluationen müssen wie immer sehr mit Bedacht ausgewertet werden (genügend Abstimmungen)

Seite der Studierenden

  • Alle „geforderten“ Sprachen im Pflichtteil müssen von Beginn an transparent sein.
    • Könnte Teil des Modulhandbuchs sein, allerdings sind die Angaben dort oft nicht eindeutig.

Ende

Beginn: 9:15 Uhr
Ende: 10:45 Uhr
Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/lehrsprache_englisch/protokoll_dresden2021.txt · Zuletzt geändert: 07.05.2023 23:08 von Leon Gerigk