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arbeitskreise:pruefungsmodalitaeten_und_atteste:protokoll_aachen2026

Nachteilsausgleiche

98. BuFaTa an der RWTH Aachen
Datum Beginn Ende Sitzungsleitung Protokollierung
15.05.26 11:30 13:00 Johanna Klemm (TU Ilmenau) Johanna Klemm (TU Ilmenau)

Anwesende: Johanna Klemm (TU Ilmenau), Thalia (TUHH)

Einführung

Es soll sich damit auseinandergesetzt werden, was für Nachteilsausgleiche es gibt und wie leicht diese erhaltbar sind, bei Bedarf. Dabei sollen Unterschiede bei verschiedenen Hochschule festgestellt werden und herausgesucht werden, was am Besten funkioniert.

TU Ilmenau

  • individuelle Maßnahmen
  • verschiedene Beratungsstellen an der Uni
    • Psychologische Kontaktstelle
    • Diversitätsbeauftragte
    • Prüfungsämter der Fakultäten
    • Studierendenberatung
  • Voraussetzungen für einen Nachteilsausgleich:
    • Vorliegen einer länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung (Nachweispflicht)
    • Nachteil oder Erschweris im Studium durch gesundheitliche Beeinträchtigung
    • Auswirkung der Beeinträchtigung keine inhaltliche Prüfungsrelevanz haben
      • Qualifikations- bzw. Lernziele müssen erfüllt werden, wenn auch durch andere Formen, Zeiten etc.
  • Gesundheitliche Beeinträchtigung und deren konkrete prüfungsrelevante Auswirkungen müssen durch geeignete Nachweise belegt werden, z. B.
    • Atteste von (Fach-)Ärzten, ggf. auch Stellungnahmen von approbierten psychologischen Psychotherapeuten
    • Behandlungsberichte von Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
    • Stellungnahmen von Reha-Trägern oder Bewilligungsbescheide von Trägern der Eingliederungshilfe
    • Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes

TUHH

  • Gründe für Nachteilsausgleich:
    • körperliche Beeinträchtigung, sowie teilweise mentale Krankheiten
  • keine Behinderungsdingsda notwendig
  • Antrag formlos (Formular vorhanden, falls man es vewenden will)
  • Vorschlag für Nachteilsausgleich selbst anzugeben
  • Sonderregelung bei Eilbedürftigen Fällen: Entscheidung durch Vorsitzende*n des Prufungsausschusses allein
  • Beratung vorher empfolen

Probleme

  • TUI: Zitat Webseite „Studierende stellen den Antrag auf Nachteilsausgleich schriftlich (formlos) beim Prüfungsausschuss (über das jeweilige Prüfungsamt).“ (Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?, Stand 15.05.26)
    • Bei Einreichen eines formlosen Antrags auf Nachteilsausgleich wird im Prüfungsamt draufhingewiesen, das ein Formular fehlt, welches auf der Webseite zu finden sei
  • Nachweispflicht durch Fachartzt
    • Verzögerung bei Feststellung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen während des Studiums durch lange Wartezeiten auf Termine beim Facharzt

Fristen zur Anmeldung des Nachteilsausgleichs

TUHH
  • 2 Wochen vor der nächsten Tagung des Prüfungsausschusses
TU Ilmenau
  • Antrag zu Beginn des Semesters zu stellen
  • 4 Wochen vor Beginn des Prüfunszeitraums nochmal im Prüfungsamt anzeigen

Weiteres Vorgehen für den AK

  • weitere Diskussion und Austausch mit anderen Universitäten

Ende

Beginn: 11:30 Uhr
Ende: 13:00 Uhr
Der AK sollte auf weiteren Tagungen besprochen werden



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/pruefungsmodalitaeten_und_atteste/protokoll_aachen2026.txt · Zuletzt geändert: 17.05.2026 09:57 von Karl Richard Richter