Inhaltsverzeichnis
Regelstudienzeit & Studierbarkeit
Beschreibung des Arbeitskreises
Problemstellung/Motivation:
Der AK befasst sich mit der Regelstudienzeit an Universitäten und in wie weit diese einzuhalten ist. Ziel des Arbeitskreises ist es explizit nicht, Studierende zum Studium in Regelstudienzeit zu zwingen, sondern vielmehr herauszuarbeiten, ob der Studienabschluss überhaupt in Regelstudienzeit möglich ist. Hierzu werden Gründe für das Überschreiten der Regelstudienzeit gesammelt und Maßnahmen herausgearbeitet, mit denen diese Situation verbessert werden kann.
Aufgaben und Zielvorgaben:
- Sammeln von Gründen für das Nichteinhalten der Regelstudienzeit
- Lösungsansätze suchen bzw. zusammentragen, welche von Fachschaften durchgesetzt werden können
Charakteristiken des Arbeitskreises:
- Austausch-AK, Arbeits-AK
Aktueller Stand des Arbeitskreises
(dieser Abschnitt sollte von den AK-Mitgliedern bzw. dem Themenausschuss nach Durchführung des AKs aktualisiert werden)
Zentrale Themen
Der AK wurde in mehrere Arbeitsgruppen aufgeteilt, welche einzelne Unterthemen genauer besprochen haben. Die Unterthemen waren:
- Prüfungen
- Praktika
- Abschluss- und Studienarbeiten
- Sanktionierung seitens der Uni (bei Nichteinhaltung der Regelstudienzeit)
- Studienfinanzierung
Erwartungen
Es sollten Empfehlungen für Fachschaften geschaffen werden, wie mit einzelnen Problemen im Zusammenhang zu Regelstudienzeit umgegangen werden kann. Es wurden dafür mehrere Punkte gesammelt, welche von den Fachschaften unterstützt werden sollten.
Empfehlungen für Arbeitsansätze für Fachschaften:
- Verpflichtendes Mentoring von Studierenden.
- Umstrukturierung eines Studiums (bei Schlechter Prüfungsverteilung / nicht mehrere sehr schwere Prüfungen in einem Semester)
- Realistische Verteilung der ECTS für Veranstaltungen
- Abschluss und Studienarbeiten sollten zeitlich gedeckelt sein. Da der Student sich im Abhängigkeitsverhältnis zum Prüfer befindet, ist die Unileitung verpflichtet, dies durchzusetzen.
- Finanzielle Sanktionierung für Prüfer, die sich nicht an die Zeitlimits halten.
- Die Voraussetzung für den Beginn / Die Abgabe einer Studien- oder Abschlussarbeit darf nicht so restriktiv gewählt werden, dass diese zu einer Studienverlängerung führt. (z.B. Ein fehlendes Grundlagenfach)
- rechtzeitige Bekanntgabe von Prüfungsterminen
- Prüfungszahl im Gesetz festlegen
- Prüfungswiederholungen in jedem Semester anbieten (gesetzliche Regelung z.B. in Prüfungsordnung)
- Rechtlichen Schutz für Studierendenvertreter festlegen
- z.B. Prüfung 2. Antritt mit einer Prüfungskommission
- Freiversuche einführen, damit die Leute die Prüfungen nicht hinausschieben
- Redundanzen vermeiden → bessere Absprache der Prof.
- vergangene/ nichtbestandene Prüfungen im Urlaubssemester wiederholen zu dürfen
Protokolle
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