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Das Wiki der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik

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arbeitskreise:vereine_fachschaftsvereine:protokoll_aachen2018

Protokoll

BuFaTa WiSe18
Anwesend: Dominik (KIT), Franz (TU Dresden), Martin(KIT), Chris (KIT), GregoR (TU Wien), Vickinger (TU Wien), Tobi (Uni Siegen), Andre (Uni Siegen), Richard (TU Darmstadt), Tobs (HS Emden/Leer), Hendrik (TU Dresden)
Leitung des AK: Dominik (KIT)
Protokoll: alle

Ablauf des AKs

  • zu Beginn eine kurze Vorstellungsrunde
    • Erfahrungen und Erwartungen werden kurz genannt
  • Es soll hauptsächlich um gemeinnützige Vereine gehen

Brainstorming

Themen für das HowTo werden gesucht:

  • Abrechnung [Martin, Vicky]
    • Belege
    • Rechnungen
    • Informationen
    • Quittungen
  • Rechnungsmerkmale []
  • Steuererklärung []
  • Buchungssoftware []
  • einfache/doppelte Buchführung [Chris]
    • digital vs. analog
  • Begrifflichkeiten (Umsatz vs Gewinn, USt. vs MwSt., Skonto, etc.) [Chris]
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: []
    • Steuerpflicht ↔ Steuerbefreit (Wehsel)
  • Jahresabschluss []
  • GoBD []

HowTo

OHNE GEWÄHR, UNKORRIGIERT
ROHFASSUNG

Allgemeines

Begrifflichkeiten

  • Umsatz: Reine Einnahmen
  • Gewinn: Umsatz abzüglich der Ausgaben
  • Vorsteuer: Steuer, die bei Ausgaben (Kauf von Gegenständen) gezahlt wird. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten die gezahlte Vorsteuer nach der (Umsatz)Steuererklärung zurück.
  • Umsatzsteuer: Steuer, die auf Einnahmen fällig wird. Abgekürtzt mit USt
  • Mehrwertsteuer: Umgangssprachlicher Oberbegriff für Vor- und Umsatzsteuer
  • Skonto:Skonto = Bruttobetrag · Skontosatz Rabatt für die Erreichung eines frühen Zahlungsziels, Z.b. Zahlung innerhalb der ersten 14. Tage nach Rechnungstellung 2% Skonto(der Rabatt betrag), Zahlung danach ohne Rabatt.
  • Netto:Betrag ohne Steuer und ohne Skonto abzug. Eselsbrücke:Ned so viel
  • Brutto: Bruttobetrag = Nettobetrag + Vor/Umsatzsteuer Eselsbrücke: Brutal viel
Geschäftsbereiche
  • Ideeller Bereich: Damit sind die Bereiche des Vereins gemeint, die unmittelbar dazu dienen, den steuerbegünstigten Zweck zu erreichen
  • Zweckbereich: steuerbegünstigster wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Wirtschaftsbereich: Nicht steuerbegünstigter Wirtschaftlicherbeich

für Beispiele siehe Absatz: USt.-Befreit

Rechtliche Rahmenbedingungen

Abrechnung

  • Belege und Quittungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden!
  • Kleinbetrag-Rechnung (§33 Ust-DV): unter 250€ (vollständiger Name, Anschrift des „Leistenden“, Datum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, Entgelt + Steuerbetrag, anzuwendender Steuersatz ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung)
  • Rechnung (über 250€) benötigt zusätzlich zu den Merkmalen der Kleinbetragsrechnung folgende Merkmale:
    • Vollständiger Name und Anschrift des „Leistungsempfängers“
    • Entweder UstID oder Steuernummer von Rechnungssteller
    • Fortlaufende Rechnungsnummer

Wie mache ich einen Beleg/Rechnung ablagefertig?

  1. Kopie des Belegs anfertigen (Thermopapier verblasst mit der Zeit, A4 besser ablegbar)
  2. Kurze Beschreibung auf die Kopie: „Wo gehört dieser Beleg dazu/Verwendungszweck?“ (ist sinvoll z.b. bei Festen,Tutorien,..)
Rechnungen

Rechnungen müssen je nach Betrag unterschiedliche Formalia enthalten. Siehe auch UStG §14. Achtung! Hat sich am 1.1.2017 geändert.

  • Geregelt nach dt. UStG §14
  • Anforderungen:
    • Name und Anschrift des Leistenden (Vereins), sowie Name und Anschrift des Leistungsempfänger
    • Steuernummer / UID vom Verein
    • Rechnungsdatum
    • Datum, wann die Lieferung bzw. Leistung erbracht wurde
    • Fortlaufende, einmal vergebene Rechnungsnummer
    • Bezeichnung/Beschreibung der Leistung/Lieferung
    • Mengenangabe, sofern möglich
    • Nettoentgelt für die einzelnen Rechnungsposten (Hilfreich:Gesammtsumme)
    • Steuersätze, Steuerbeträge
    • dürfen nur nach Zustimmung elektronisch sein, ansonsten Papierformat
  • Was ist Beleg/Rechnung/Quittung?
  • Beleg: Sammelbegriff für Dokumente, die als Nachweise verschiedener geschäftlicher Vorgänge dienen
  • Rechnung: informiert ein Unternehmer seinen Kunden über ein fälliges Entgelt. KEINE Zahlungsbeleg
  • Quittung: rechtlich am relevantesten, benötigt Datum und Unterschrift des Empfängers (im großen Unterschied zur Rechnung)

USt.-Befreit

Rechtliche Grundlage: §19 UStG

Definition Geschäftsbereiche (und Beispiele)

  • Ideller Bereich (§8 KStG Abs 5)
    • Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren, die nach Art und Höhe in der Satzung festgelegt oder durch ein in der Satzung bestimmtes Organ (z. B. Mitgliederversammlung) festgesetzt sind;
    • Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinde oder anderen öffentlichen Körperschaften, soweit diese für den ideellen Vereinsbereich bestimmt sind;
    • Spenden, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse.
    • Versicherungen
  • Zweckbetrieb (steuerbegünstigster wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
    • Teilnahmegebühren / Eintrittsgelder
    • Meldegebühren
    • Mahlzeitendienste
    • Musik
    • Saalmiete
  • Vermögensverwaltung
    • Zinsen
    • Wertpapiererträge
    • Miet- und Pachteinnahmen
  • Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
    • Reinigung
    • Löhne, Gehälter
    • Telefon
    • Büromaterial
    • Speisen- & Getränkeverkauf

Bedingungen:

  • Umsatz im letzten Jahr < 17.500€
  • vorraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr < 50.000€
  • WICHTIG: Auf eigenen Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, es muss stattdessen auf die Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden
    • Muster: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Buchführung

  • Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Einfache Auflistung von Einnahmen und Ausgaben
  • Muster EÜR-Muster

Jahresabschluss

  • Gewinnermittlung für jeden Geschäftsbereich seperat
  • Kann an Anlage EÜR angelehnt sein

Steuererklärung

Arten:

  • Köperschaftssteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung (Umsatzsteuer sollte 0,00€ betragen)
  • Anlage EÜR

USt.-Pflichtig

Buchführungen

  • Einfache Buchführung:
    • Wie bei USt. frei
  • Doppelte Buchführung:
    • Nötig, falls Umsatz > 600.000€ oder Gewinn > 60.000€ (im Jahr)
    • Buchen in mind. zwei verschiedenen Konten (Soll und Haben) und in mehreren Büchern (Grund- und Hauptbuch)
      • Grundbuch: Chronologische Reihenfolge
      • Hauptbuch: Sachliche/Inhaltliche Ordnung
    • Zuerst wird eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen, dann eine weitere im Hauptbuch beim entsprechenden Sachkonto

Jahresabschluss

Steuererklärung

Vereinswegweiser

Fazit

  • Der AK soll wieder angeboten werden unter anderem Namen, um Inhalt zu bestätigen und neuen zu produzieren
  • Hauptsächlich noch nicht korrigierter Inhalt produziert
  • Idee: zwischen den Tagungen den Entwurf an Fachschaften mit Vereinen schicken → zum Gegenlesen
  • Neuer Name: „HowTo Vereinsfinanzen“
  • Vorschlag: Steuerberater für Vereinsrecht einladen

Ende

Beginn: 14:10 Uhr
Ende: 16:35 Uhr
Der AK ist nicht fertig



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/vereine_fachschaftsvereine/protokoll_aachen2018.txt · Zuletzt geändert: 01.11.2018 19:27 von Dominik Rimpf