Inhaltsverzeichnis
Protokoll
BuFaTa WiSe18
Anwesend: Dominik (KIT), Franz (TU Dresden), Martin(KIT), Chris (KIT), GregoR (TU Wien), Vickinger (TU Wien), Tobi (Uni Siegen), Andre (Uni Siegen), Richard (TU Darmstadt), Tobs (HS Emden/Leer), Hendrik (TU Dresden)
Leitung des AK: Dominik (KIT)
Protokoll: alle
Ablauf des AKs
- zu Beginn eine kurze Vorstellungsrunde
- Erfahrungen und Erwartungen werden kurz genannt
- Es soll hauptsächlich um gemeinnützige Vereine gehen
Brainstorming
Themen für das HowTo werden gesucht:
- Abrechnung [Martin, Vicky]
- Belege
- Rechnungen
- Informationen
- Quittungen
- Rechnungsmerkmale []
- Steuererklärung []
- Buchungssoftware []
- einfache/doppelte Buchführung [Chris]
- digital vs. analog
- Begrifflichkeiten (Umsatz vs Gewinn, USt. vs MwSt., Skonto, etc.) [Chris]
- Rechtliche Rahmenbedingungen: []
- Steuerpflicht ↔ Steuerbefreit (Wehsel)
- Jahresabschluss []
- GoBD []
HowTo
OHNE GEWÄHR, UNKORRIGIERT
ROHFASSUNG
Allgemeines
Begrifflichkeiten
- Umsatz: Reine Einnahmen
- Gewinn: Umsatz abzüglich der Ausgaben
- Vorsteuer: Steuer, die bei Ausgaben (Kauf von Gegenständen) gezahlt wird. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten die gezahlte Vorsteuer nach der (Umsatz)Steuererklärung zurück.
- Umsatzsteuer: Steuer, die auf Einnahmen fällig wird. Abgekürtzt mit USt
- Mehrwertsteuer: Umgangssprachlicher Oberbegriff für Vor- und Umsatzsteuer
- Skonto:Skonto = Bruttobetrag · Skontosatz Rabatt für die Erreichung eines frühen Zahlungsziels, Z.b. Zahlung innerhalb der ersten 14. Tage nach Rechnungstellung 2% Skonto(der Rabatt betrag), Zahlung danach ohne Rabatt.
- Netto:Betrag ohne Steuer und ohne Skonto abzug. Eselsbrücke:Ned so viel
- Brutto: Bruttobetrag = Nettobetrag + Vor/Umsatzsteuer Eselsbrücke: Brutal viel
Geschäftsbereiche
- Ideeller Bereich: Damit sind die Bereiche des Vereins gemeint, die unmittelbar dazu dienen, den steuerbegünstigten Zweck zu erreichen
- Zweckbereich: steuerbegünstigster wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Wirtschaftsbereich: Nicht steuerbegünstigter Wirtschaftlicherbeich
für Beispiele siehe Absatz: USt.-Befreit
Rechtliche Rahmenbedingungen
Abrechnung
- Belege und Quittungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden!
- Kleinbetrag-Rechnung (§33 Ust-DV): unter 250€ (vollständiger Name, Anschrift des „Leistenden“, Datum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, Entgelt + Steuerbetrag, anzuwendender Steuersatz ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung)
- Rechnung (über 250€) benötigt zusätzlich zu den Merkmalen der Kleinbetragsrechnung folgende Merkmale:
- Vollständiger Name und Anschrift des „Leistungsempfängers“
- Entweder UstID oder Steuernummer von Rechnungssteller
- Fortlaufende Rechnungsnummer
Wie mache ich einen Beleg/Rechnung ablagefertig?
- Kopie des Belegs anfertigen (Thermopapier verblasst mit der Zeit, A4 besser ablegbar)
- Kurze Beschreibung auf die Kopie: „Wo gehört dieser Beleg dazu/Verwendungszweck?“ (ist sinvoll z.b. bei Festen,Tutorien,..)
Rechnungen
Rechnungen müssen je nach Betrag unterschiedliche Formalia enthalten. Siehe auch UStG §14. Achtung! Hat sich am 1.1.2017 geändert.
- Geregelt nach dt. UStG §14
- Anforderungen:
- Name und Anschrift des Leistenden (Vereins), sowie Name und Anschrift des Leistungsempfänger
- Steuernummer / UID vom Verein
- Rechnungsdatum
- Datum, wann die Lieferung bzw. Leistung erbracht wurde
- Fortlaufende, einmal vergebene Rechnungsnummer
- Bezeichnung/Beschreibung der Leistung/Lieferung
- Mengenangabe, sofern möglich
- Nettoentgelt für die einzelnen Rechnungsposten (Hilfreich:Gesammtsumme)
- Steuersätze, Steuerbeträge
- dürfen nur nach Zustimmung elektronisch sein, ansonsten Papierformat
- Was ist Beleg/Rechnung/Quittung?
- Beleg: Sammelbegriff für Dokumente, die als Nachweise verschiedener geschäftlicher Vorgänge dienen
- Rechnung: informiert ein Unternehmer seinen Kunden über ein fälliges Entgelt. KEINE Zahlungsbeleg
- Quittung: rechtlich am relevantesten, benötigt Datum und Unterschrift des Empfängers (im großen Unterschied zur Rechnung)
USt.-Befreit
Rechtliche Grundlage: §19 UStG
Definition Geschäftsbereiche (und Beispiele)
- Ideller Bereich (§8 KStG Abs 5)
- Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren, die nach Art und Höhe in der Satzung festgelegt oder durch ein in der Satzung bestimmtes Organ (z. B. Mitgliederversammlung) festgesetzt sind;
- Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinde oder anderen öffentlichen Körperschaften, soweit diese für den ideellen Vereinsbereich bestimmt sind;
- Spenden, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse.
- Versicherungen
- Zweckbetrieb (steuerbegünstigster wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
- Teilnahmegebühren / Eintrittsgelder
- Meldegebühren
- Mahlzeitendienste
- Musik
- Saalmiete
- Vermögensverwaltung
- Zinsen
- Wertpapiererträge
- Miet- und Pachteinnahmen
- Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Reinigung
- Löhne, Gehälter
- Telefon
- Büromaterial
- Speisen- & Getränkeverkauf
Bedingungen:
- Umsatz im letzten Jahr < 17.500€
- vorraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr < 50.000€
- WICHTIG: Auf eigenen Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, es muss stattdessen auf die Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden
- Muster: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Buchführung
- Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Einfache Auflistung von Einnahmen und Ausgaben
- Muster EÜR-Muster
Jahresabschluss
- Gewinnermittlung für jeden Geschäftsbereich seperat
- Kann an Anlage EÜR angelehnt sein
Steuererklärung
Arten:
- Köperschaftssteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung (Umsatzsteuer sollte 0,00€ betragen)
- Anlage EÜR
USt.-Pflichtig
Buchführungen
- Einfache Buchführung:
- Wie bei USt. frei
- Doppelte Buchführung:
- Nötig, falls Umsatz > 600.000€ oder Gewinn > 60.000€ (im Jahr)
- Buchen in mind. zwei verschiedenen Konten (Soll und Haben) und in mehreren Büchern (Grund- und Hauptbuch)
- Grundbuch: Chronologische Reihenfolge
- Hauptbuch: Sachliche/Inhaltliche Ordnung
- Zuerst wird eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen, dann eine weitere im Hauptbuch beim entsprechenden Sachkonto
- Referenz Doppelte Buchführung
Jahresabschluss
Steuererklärung
Vereinswegweiser
Fazit
- Der AK soll wieder angeboten werden unter anderem Namen, um Inhalt zu bestätigen und neuen zu produzieren
- Hauptsächlich noch nicht korrigierter Inhalt produziert
- Idee: zwischen den Tagungen den Entwurf an Fachschaften mit Vereinen schicken → zum Gegenlesen
- Neuer Name: „HowTo Vereinsfinanzen“
- Vorschlag: Steuerberater für Vereinsrecht einladen
Ende
Beginn: 14:10 Uhr
Ende: 16:35 Uhr
Der AK ist nicht fertig
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