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Zivilklausel

Erneuerte Stellungnahme der BuFaTa ET zum Thema „Zivilklausel“

Forschung und Lehre an staatlichen Universitäten, Hochschulen und anderen akademischen Einrichtungen sollen nach Auffassung der Bundesfachschaftentagung Elektrotechnik (BuFaTa ET) den Menschen dienen und zur gesellschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung im friedlichen Sinne beitragen.

Die BuFaTa ET spricht sich für eine Zivilklausel aus, die garantiert, dass Forschung und Lehre zivile Zwecke erfüllen und ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet sind. Eine Zivilklausel erfordert ein hohes Maß an Sensibilität und muss alle Universitätsangehörigen mit in die Diskussion einschließen.

Statt einer Generalisierung durch eine allgemein gültige Regelung fordert die BuFaTa ET ein paritätisch besetztes Gremium, das Einzelfallbetrachtungen durchführt und zu dieser Thematik berät.

Vorschlag Pressemitteilung (ALT)

Bestehende Zivilklauseln

Unterseiten



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/zivilklausel/start.1384079701.txt.gz · Zuletzt geändert: 10.11.2013 11:35 von Robert Schaller