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Zivilklausel
Erneuerte Stellungnahme der BuFaTa ET zum Thema „Zivilklausel“
Stand Oktober 2024: In einer früheren Bufata wurde eine Zivilklausel beschlossen, jedoch ist inzwischen sogar der Wortlaut der Klausel verloren gegangen. Für die BuFaTa 95 gab es bemerkenswerte Schwierigkeiten, Sponsoren ohne Verbindungen zur Rüstung zu finden. Nun soll diskutiert werden, wie zeitgemäß eine Zivilklausel für die BuFaTa ET ist und wie sie aussehen könnte. Auf lange Sicht soll eine neue Zivilklausel formuliert und verabschiedet werden (oder eben nicht).
Protokolle
Vorschlag Pressemitteilung (ALT)
Bestehende Zivilklauseln
Zivilklausel TU Berlin in den Leitlinien
Zivilklausel TU Darmstadt in der Grundordnung (Präambel, 4. k) ):
Die Technische Universität Darmstadt ist in ihrer Eigenverantwortung der Berücksichtigung folgender Prinzipien verpflichtet: (…)k) Forschung, Lehre und Studium an der Technischen Universität Darmstadt sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.
Erklärung
Ziele sind erstrebenswerte Sachlagen in Gänze, die keinen weiteren Handlungsbedarf erzwingen. An ihnen orientieren sich die Bildung von Handlungszwecken und die Entwicklung von Handlungsmitteln. Als Leitdifferenz sollte „friedlich - kriegerisch“ verstanden werden. Frieden bedeutet Sicherung der Fortsetzbarkeit des Handelns ohne personelle Gewaltanwendung oder struktureller Gewalt. Unter friedlichen Zielen sind solche zu verstehen, die diesem Kriterium genügen.
Als Zweck versthen wir den Beweggrund einer zielgerichteten Tätigkeit oder eines Verhaltens. Es handelt sich also um einen gewollten und als herbeiführbar erachteten Sachverhalt. Zwecke können unter der Leitdifferenz „zivil - militärisch“ gefasst werden. Zivil bedeutet nicht für das Militär bestimmt und nicht zum Militär gehörig. Die Verfolgung ziviler Zwecke ist als Sollens-Regel formuliert - Ausnahmen sind im Einzelfalle möglich, stehen aber unter der Hypothek einer gesonderten, öffentlich nachvollziehbaren Begründung.
Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.