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studieninformation:klausurregelungen

Umfrage / Informationssammlung zum Thema Klausurregelungen

Hintergrund

An der TU Dresden laufen gerade Gespräche dazu, den Freiversuch abzuschaffen. Der Freiversuch ermöglicht es, Studenten, die vor dem ersten regulären Prüfungstermin eine Prüfung ablegen, quasi einen Versuch mehr zu bekommen. Genauer: Schreibe ich eine Prüfung als Freiversuch, so kann ich die daruas resultierende Note behalten oder diese Prüfung nochmals ablegen und mir dann die Note zwischen den beiden erhaltenen aussuchen. Bestehe ich die erste Prüfung nicht, so gilt die nächste dann als „erste“ im Sinne der Wiederholungsregelungen.

Wie viele Versuche gibt es pro Klausur? Wann finden die Klausuren / Wdh.-Klausuern statt? Wie ist das geregelt? gibt es Möglichkeiten Klausuren nochmal zu schreiben, obwohl man bestanden hat und wie ist das geregelt? (Freiversuchsregelung?)
TU Dresden
RWTH Aachen 3 schriftlich, nach der zweiten Wiederholungsprüfung noch eine mündliche Ergänzungsprüfung, bei der maximal eine 4,0 erreicht werden kann verteilt über vorlesungsfreie Zeit Wir haben eine Rahmenprüfungordnung, auf der unsere Prüfungsordnung aufbaut, in der diese Regelung fixiert ist. Die Versuchsregelungen ist hochschulweit einheitlich. Gab es, aber wurde mittlerweile leider auch gestrichen. In anderen Fakultäten stirbt die Regelung leider auch aus. Ein hochschulweites „Problem“.
HS Karlsruhe 2 schriftlich, Drittversuch mit Härtefallantrag. Auf Bestreben des AStA hat der Senat gerade eine Änderung beschlossen, dass nach dem Zweit- und Drittversuch freiwillig eine mündliche Zusatzprüfung erfolgen kann um die Note auf 4,0 aufzuwerten (aber nur, falls man mit 4,3 durchgefallen ist, diese Note wird dazu extra wieder eingeführt) Drei Wochen direkt nach Prüfungen, Wiederholung im nächsten Semester (Profs können Wiederholungsprüfung in Semesterferien anbieten, das machen aber afaik nur die Maschinenbauer teilweise) Im allgemeinen Teil der PO für alle Bachelor-Studiengänge, Beschluss durch Senat Nein
HS Regensburg Im Grundstudium sind 2 Wiederholungen möglich, also insgesamt 3 Versuche. Im Hauptstudium kann man in einem Modul im Härtefall sogar eine 3.Wiederholung beantragen, also 4 Mal antreten Klausuren sind im sogenannten Prüfungszeitraum, genau nach dem Vorlesungszeitraum. Der Zeitraum umfasst 12- 14 Tage, Wiederholungsklausuren müssen im nächsten offiziellen Prüfungszeitraum mit den regulären Prüflingen angetreten werden. Zu finden sind die Regelungen in der RaPo (https://www.hs-regensburg.de/fileadmin/media/hochschule/organisation/rechtliche_grundlagen/satzungen_ordnungen/pdf/RaPO_Konsolidierte_Fassung_mit_Aend_06_08_10.pdf) Kein Fall bekannt.


Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
studieninformation/klausurregelungen.txt · Zuletzt geändert: 15.05.2013 10:06 von robertn