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Leitfaden für rechtliche Konflikte mit Hochschulen

0. Übersicht über aktuelle Vorgänge

  1. Allgemeine Eskalationsstufen
  2. Probleme rund um Prüfungen
  3. Benachteiligung von Studierenden
  4. Gremienkonflikte
  5. Modalitäten der Lehrveranstaltungen

1. Allgemeine Eskalationsstufen

Eskalationsstufen (in jedem Kapitel sollte ein Ansprechpartner definiert werden):

  • Mit Konfliktpartei in Kontakt treten, mit FSR in Kontakt treten
  • evtl. Anträge stellen
  • weitere Gremien/Ansprechpartner einschalten
  • Problem an höhere Stellen in der Fakultät tragen (Bsp. Fakultätsrat)
  • sich um Rechtsbeistand bemühen
  • Druck von Außen ausüben (über Presse/Offene Briefe/Demo etc.)

2. Probleme rund um Prüfungen

Vor der Prüfung (dem Prüfungszeitraum):

  • Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungsprüfungen ist in Prüfungsordnung geregelt
  • Beurlaubung: in Prüfungsordnung geregelt
  • Nachteilsausgleich: vor der Prüfungsphase angeben
  • Anerkennung von erbrachten Leistungen
    • In Lissabon-Konvention geregelt
    • Hochschule muss beweisen, dass Unterschiede in den Modulen sind

Während der Prüfung:

  • Prüfling muss sich identifizieren können (je nach Hochschule Studien-/Personalausweis)
  • Besucher sollten in PO geregelt sein, gutes Mittel bei „fragwürdigen“ Prüfern oder Nervosität
  • Prüfungsprotokoll (Grundlage für Notengebung, Wiederspruch) in PO ausgeführt
  • Rücktritt in der Prüfung (wenn du währenddessen krank wirst kann abgebrohen werden, dann Rücktritt mit Attest)
  • Prüfung kann angezweifelt werden, wenn Dinge behandelt werden, die nicht in den Vorlesungsunterlagen vorkommen (oder im Modulhandbuch als Lernziel genannt ist)
  • Hilfsmittel, Prüfungsdauer muss vor der Prüfung eindeutig bekannt sein (Aussagen im Modulhandbuch verbindlich)
  • Prüfungsform und der Prüfungstermin müssen zu bestimmten Termin feststehen (etwa zur Anmeldung)

Nach der Prüfung:

  • Es muss die Möglichkeit zur Einsicht geben, auch immer Recht auf nachträglichen Termin
    • Man darf Kopien der Unterlagen anfertigen (EuGH Gerichtsurteil zum Fall Peter Nowak vor der DSGVO, aber mit Verweis auf den kommenden Art. 15 der EU-DSGVO)
    • Eigene Unterlagen dürfen mit in die Einsicht genommen werden (PO, Recht auf Akteneinsicht?)
  • Widerspruchs-Fristen:
    • Prüfungen: 1 Jahr
    • Exmatrikulation: 4 Wochen

Eskalationsstufen:

  • Mit Dozenten/Übungsleiter in Kontakt treten, mit FSR in Kontakt treten
  • evtl. Anträge stellen
  • weitere Gremien/Ansprechpartner einschalten
  • Problem an höhere Stellen in der Fakultät tragen
  • sich um Rechtsbeistand bemühen
  • Druck von Außen ausüben über Presse/Offene Briefe/Demo etc.

3. Benachteiligung von Studierenden

  • Ansprechpartner:
    • Gleichstellungsbeauftragte von Studierendenschaft, Hochschule
    • Fachschaftsräte
  • Gleichstellung & Diskriminierung
    • Vorfälle dokumentieren und an Ansprechpartner weiterleiten
    • Wenn erwünscht kann Mediationsgespräch sinnvoll sein
    • im Fall von Ausländer-Diskriminierung Ausländerbehörde einschalten
  • Studiengebühren für EU-Ausländer…
    • Rechtsberatung der Universität, Ausgang ungewiss
    • kein Konflikt mit der Hochschule selbst

4. Gremien

zB Änderung der Prüfungsordnung zum Nachteil der Studierenden Raumnutzung

5. Modalitäten der Lehrveranstaltungen

keine Unterlagen verfügbar Vorlesung schlecht Vorlesung findet nicht statt



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/legale-konflikte-mit-der-hochschule/howto/ergebnis.txt · Zuletzt geändert: 29.10.2023 10:44 von Leonard Dukek