arbeitskreise:legale-konflikte-mit-der-hochschule:howto:ergebnis
Inhaltsverzeichnis
Leitfaden für rechtliche Konflikte mit Hochschulen
0. Übersicht über aktuelle Vorgänge
- Allgemeine Eskalationsstufen
- Probleme rund um Prüfungen
- Benachteiligung von Studierenden
- Gremienkonflikte
- Modalitäten der Lehrveranstaltungen
1. Allgemeine Eskalationsstufen
Eskalationsstufen (in jedem Kapitel sollte ein Ansprechpartner definiert werden):
- Mit Konfliktpartei in Kontakt treten, mit FSR in Kontakt treten
- evtl. Anträge stellen
- weitere Gremien/Ansprechpartner einschalten
- Problem an höhere Stellen in der Fakultät tragen (Bsp. Fakultätsrat)
- sich um Rechtsbeistand bemühen
- Druck von Außen ausüben (über Presse/Offene Briefe/Demo etc.)
2. Probleme rund um Prüfungen
Vor der Prüfung (dem Prüfungszeitraum):
- Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungsprüfungen ist in Prüfungsordnung geregelt
- Beurlaubung: in Prüfungsordnung geregelt
- Nachteilsausgleich: vor der Prüfungsphase angeben
- Anerkennung von erbrachten Leistungen
- In Lissabon-Konvention geregelt
- Hochschule muss beweisen, dass Unterschiede in den Modulen sind
Während der Prüfung:
- Prüfling muss sich identifizieren können (je nach Hochschule Studien-/Personalausweis)
- Besucher sollten in PO geregelt sein, gutes Mittel bei „fragwürdigen“ Prüfern oder Nervosität
- Prüfungsprotokoll (Grundlage für Notengebung, Wiederspruch) in PO ausgeführt
- Rücktritt in der Prüfung (wenn du währenddessen krank wirst kann abgebrohen werden, dann Rücktritt mit Attest)
- Prüfung kann angezweifelt werden, wenn Dinge behandelt werden, die nicht in den Vorlesungsunterlagen vorkommen (oder im Modulhandbuch als Lernziel genannt ist)
- Hilfsmittel, Prüfungsdauer muss vor der Prüfung eindeutig bekannt sein (Aussagen im Modulhandbuch verbindlich)
- Prüfungsform und der Prüfungstermin müssen zu bestimmten Termin feststehen (etwa zur Anmeldung)
Nach der Prüfung:
- Es muss die Möglichkeit zur Einsicht geben, auch immer Recht auf nachträglichen Termin
- Man darf Kopien der Unterlagen anfertigen (EuGH Gerichtsurteil zum Fall Peter Nowak vor der DSGVO, aber mit Verweis auf den kommenden Art. 15 der EU-DSGVO)
- Eigene Unterlagen dürfen mit in die Einsicht genommen werden (PO, Recht auf Akteneinsicht?)
- Widerspruchs-Fristen:
- Prüfungen: 1 Jahr
- Exmatrikulation: 4 Wochen
Eskalationsstufen:
- Mit Dozenten/Übungsleiter in Kontakt treten, mit FSR in Kontakt treten
- evtl. Anträge stellen
- weitere Gremien/Ansprechpartner einschalten
- Problem an höhere Stellen in der Fakultät tragen
- sich um Rechtsbeistand bemühen
- Druck von Außen ausüben über Presse/Offene Briefe/Demo etc.
3. Benachteiligung von Studierenden
- Ansprechpartner:
- Gleichstellungsbeauftragte von Studierendenschaft, Hochschule
- Fachschaftsräte
- Nachteilsausgleich
- „statistisch haben ca. 40% aller Studierenden Anrecht auf einen Nachteilsausgleich“
- Rechtliche Grundlage: https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleiche-gesetzliche-verankerung
- Gleichstellung & Diskriminierung
- Vorfälle dokumentieren und an Ansprechpartner weiterleiten
- Wenn erwünscht kann Mediationsgespräch sinnvoll sein
- im Fall von Ausländer-Diskriminierung Ausländerbehörde einschalten
- Studiengebühren für EU-Ausländer…
- Rechtsberatung der Universität, Ausgang ungewiss
- kein Konflikt mit der Hochschule selbst
4. Gremien
zB Änderung der Prüfungsordnung zum Nachteil der Studierenden Raumnutzung
5. Modalitäten der Lehrveranstaltungen
keine Unterlagen verfügbar Vorlesung schlecht Vorlesung findet nicht statt
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arbeitskreise/legale-konflikte-mit-der-hochschule/howto/ergebnis.txt · Zuletzt geändert: 29.10.2023 10:44 von Leonard Dukek