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Einführung neuer Studiengänge - Übersichtsseite

In diesem AK soll es um die Praxis der Einführung von Studiengängen gehen, sowie um den Zeitplan der Erstellung von Studiendokumenten und das Durchlaufen der Gremien. Insbesondere soll das Augenmerk auf den Unterschieden zwischen Bachelor/Master und Diplom liegen.

Zusammenfassung

Wir haben die Vorbereitung von Studienunterlagen und die benötigte Zeit untersucht. Für die Erstellung und Genehmigung sollten 1-2 Jahre eingeplant werden. Eine übereilte Einführung wie in Ilmenau ist abzulehnen, da auch die Qualität leidet. Studenten müssen bei der Erstellung von Studiendokumenten beteilt sein, allerdings ist der tatsächliche Einfluss (im Vergleich zu dem der Professoren) begrenzt. In der Weiterführung dieses AKs könnten die Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowie Vor- und Nachteile von Bachelor/Master und Diplom erörtert und herausgestellt werden. Ebenso ist zu diskutieren inwieweit ein Parallelbetrieb der beiden Konzepte sinnvoll ist.

Während der 79. BuFaTa in Wien 2016 wurde der Frage nachgegangen, wann es sinnvoll ist, neue Studiengänge einzuführen.

Bei der 81. BuFaTa in München wurde insbesondere der genaue Ablauf der Einführung eines Studiengangs, der anhand von Erfahrungen bekannt ist, festgehalten. Dieser Ablauf kann als Handreichung dienen, an der sich studentische Vertreter orientieren können, falls an Ihrer Hochschule ein neuer Studiengang eingeführt werden soll. Zudem wurde eine strukturierte Sammlung der vorherigen Ergebnisse im Protokoll festgehalten und eine Liste an möglichen Problemen, sowie Lösungen dazu erstellt.

Handreiche für einen neuen Studiengang

Wichtige Hinweise vorab:

  • Ein neuer Studiengang benötigt sehr viel Zeit und die Einführung dauert in der Regel mehrere Jahre.
  • Alle interessierten Kreise müssen möglichst früh einbezogen werden, damit es noch die Chance gibt Änderungswünsche zu realisieren.
  • Arbeitsabläufe und Verantwortlichkeiten, wo zum Beispiel der Studiengang veranckert ist und wer für die Beratung zuständig ist, muss im Vorfeld geklärt sein.
  • Auf die Vollständigkeit aller Dokumente großen Wert legen und auch das sie für alle zugänglich sind.
  • Bei der Kooperation von Hochschulen, immer auch auf die Logistik wie zum Beispiel Semesterticket, Bibliothekszugang, Mensakarte, sinnvolle Stundenpläne, Prüfungsort, etc. prüfen
  • Konsequente Feedbackrunden mit den Studierenden und Verantwortlichen organisieren, um Probleme zu erkennen und zu beheben.

Notwendige Schritte die zur Erstellung eines Studienganges benötigt werden:

Vor der Akkreditierung:

  • Verantwortliche und interessierte Kreise sondieren und Kontakt zu diesen aufnehmen. (Verschiedene Fachbereiche, Hochschulen, Fachschaften, etc.)
    • Kontaktschnittstellen festlegen, damit Informationen nicht unnötig gedoppelt werden.
    • Eine reine Arbeitskraft an der Hochschule, welche nur zum Aufbau eines Studienganges und der Bündelung aller Informationen verantwortlich ist hat sich bewährt.
    • Idealerweise regelmäßige Treffen mit der Fachschaft um offene Fragen zu besprechen und sich auszutauschen.
  • Umfeld der Hochschule sondieren, existiert ein Vergleichbarer Studiengang bereits und wie ist dieser aufgebaut.
  • Festlegung der Zielgruppe dieses Studiengangs, wen möchte ich damit ansprechen und mit welcher Motivation, dementsprechend sollte auch der Name des Studienganges gewählt werden.
  • Dokumente erstellen, hierzu gehören unter anderem Studienplan, Modulhandbuch, Prüfungsordnung und auch eine entsprechende Aufarbeitung für das Web.
    • Konstruktives Arbeiten auch in den zentralen Hochschulgremien, da dort entschieden wird.
    • Regularien sollen vor allem unterstützender Natur sein, hierbei möglichst Restriktionen versuchen zu vermeiden.
    • Prüfungsfülle und auch der Umfang dieser muss angemessen gewählt werden.
  • Eine Verantwortlichkeitsstruktur bei der Verwaltung anfragen und einfordern, da eine zentrale Beratung (mit Ahnung) meist sinnvoller ist.

Nach der Akkreditierung:

  • Sinnvolle Orientierungswoche für den neuen Studiengang planen und mit anderen Stellen koordinieren!
  • Die Frage nach einem Mentoring und der Studieneingangsphase sollte nun besprochen und geklärt werden.
  • Berufungskommissionen falls erforderlich besetzen und klären wo diese verankert sind.
  • Restriktionen bei Wechsel von etablierten Studiengängen zum neuen Studiengang und zurück festlegen und mögliche Auflagen definieren.
  • Wenn nicht bereits geschehen einen konsekutiven Master zeitnah mit erarbeiten, um eine Perspektive für Studierende zu gewährleisten.
  • Informationsveranstaltungen für den Master, sind sobald dieser existiert einzuführen.
  • Integration der neuen Studierenden in die bestehende Fachschaft, gegebenenfalls bei sehr großem Studiengang eine neue Fachschaft mitgründen und den Aufbau begleiten.

Für detailiertere Informationen, aufgetretene Probleme und mögliche Lösungen siehe das Protokoll der 81. BuFaTa in München.

Synthese zur Fragestellung: Wann ist die Einführung eines neuen Studiengangs sinnvoll?

Die Einführung eines neuen Studiengangs (SG) bietet viele Chancen aber birgt auch etliche Risiken.
Grundsätzlich sollte gelten, dass ein neuer Studiengang eine existierende Problemstellung besser lösen soll, als dies durch bestehende SG möglich ist. Die Spezialisierung muss dabei die Zukunftsfähigkeit des Themas und lokale Arbeitsmärkte/Unternehmenskompetenzen berücksichtigen (Medizintechnik ohne Hersteller oder wenigstens große Universitätskrankenhäuser in der Nähe); aktuelle Trends müssen nicht automatisch in neue Studiengänge umgewandelt werden.
Wenn der neue Studiengang mit all seinen Pflichtmodulen genau so durch einen bereits existierenden Studiengang mit Wahlmodulen abgeschlossen werden kann, braucht es einfach keinen neuen SG! Hierfür sollten stattdessen Vertiefungen angeboten werden, die eine thematische Ausrichtung der Module vorgibt („Maschienenbau mit Schwerpunkt Energietechnik“ statt neuer SG Energietechnik). Ein neuer SG benötigt also zusätzlich zu den alten Modulen auch neue, themenspezifische Kurse.
Der Name des SG sollte immer noch verständlich/nachvollziehbar sein. Das Anbieten eines fremdsprachigen Studiums legitimiert nicht unbedingt einen neuen SG; vielmehr sollte das bestehende Angebot mehrsprachig ausgerichtet werden, indem z.B. englischsprachige Module wählbar sind und dies im Modulnamen erkenntlich ist.
Desweiteren sollten Studiengänge nicht hinzugefügt werden, wenn die Studierenden dadurch an zwei Universiäten Vorlesungen besuchen müssen. Dies hat nämlich den Nachteil, dass die Studierenden teilweise große Strecken überwinden müssen und zum anderen die Universitäten einen enormen Verwaltungsaufwand bewältigen müssen. Eine eindeutige und klare Zuordnung von Kompetenzen und Aufgaben zwischen den Unis muss gewährleistet sein.
Die Einführung eines SG sollte nicht nur mit Marketingzwecken begründet werden wie z.B. Frauenquote, Anfängerquote (Geld je Studi), Fördergelder („Elite“).

Protokolle

Hier sollten Links zu den Protokollen der BuFaTas aufgelistet werden, auf denen dieses Thema behandelt wurde:

Weiterführung des AK

Die weiterführenden Themen des AK können bei Bedarf auf nachfolgenden Tagungen weiter aufgegriffen werden.

Unterseiten des Themas



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/einfuehrung-von-studiengaengen/start.txt · Zuletzt geändert: 02.11.2017 14:13 von Ralf Mäder