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Uniwechsel

Beschreibung

Problemstellung/ Motivation:

Der Studienortwechsel vom Bachelor zum Master oder innerhalb eines Bachelorstudiums ist nicht so einfach. Wir möchten hier aufarbeiten welche Probleme beim Wechsel auftreten können, wie diese Probleme gelöst oder gemindert werden können oder welche Anlaufstellen es für Beratung gibt oder wie Fachschaften Studierende beratend unterstützen können.

Zunächst Austausch und dann Brainstorming AK. Ein Leitfaden bzw ein FAQ kann erarbeitet werden.

Aufgaben und Zielvorgaben:

Wir möchten hier aufarbeiten welche Probleme beim Wechsel auftreten können, wie diese Probleme gelöst oder gemindert werden können oder welche Anlaufstellen es für Beratung gibt oder wie Fachschaften Studierende beratend unterstützen können.

Charakteristiken des AKs:

  • Austausch-AK

Protokolle

Zusammenfassung

In dem Arbeitskreis wurde über die Probleme diskutiert, die im Zusammenhang mit einem Studiengangwechsel zustande kommen können. Die folgenden Themen wurden dabei erkannt und zur Debatte gestellt.

  • Anerkennung einzelner Kurse für Studiengänge (während des Studiums und beim Wechsel).
  1. An einigen Unis gibt es für die Masterzulassung so gut wie gar keine Auflagen. Dies hängt sehr von der Zusammensetzung des Prüfungsausschuss ab.
  2. Viele Fächer geben selbst an der selben Uni unterschiedliche CP. Die Vergleichbarkeit darf daher nicht nur nach CP gefällt werden.
  3. Auflagen sind generell erst einmal kritisch zu beäugen. Häufig werden nach einigen Gesprächen mit der Prüfungskommission Auflagen wieder fallen gelassen.
  4. Fächer sind generell anzuerkennen, sofern die Inhalte vergleichbar sind. Das sollte jede Fachschaft als Ziel verfolgen. Es ist anzustreben, dass nach Inhalten und nicht nach CP entschieden wird.
  • NC Vorraussetzungen für Master Studiengänge oder Zulassungsprüfung über Nachweis der Studieninhalte
  • Probleme mit dem Wechsel zwischen FH und Uni
  • Unterschiedliche Regelungen für die Einschreibung an anderen Universitäten
  • Anlaufstellen für Beratung für Hochschulwechsel
  • Rechtsgrundlage zum Wechsel der Studiengänge innerhalb/außerhalbs Deutschlands (BOLOGNA)
  • Studium im Ausland und Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
  • Studienortwechsel Bachelor zu Bachelor

Universitäre Anlaufstellen für Studierende

  • Fachschaften: sollten immer als Anlaufstelle arbeiten können und für den Fall, dass Sie selbst keine fachliche Beratung bieten können, wenigstens weitere Anlaufstellen benennen. Aufruf an alle Fachschaften die Ansprechpartner für entsprechenden Stellen und Gremien für alle Anfragen vorhalten.
  • Prüfungsamt: Das Prüfungsamt ist in der Regel das ausführende Organ für die Anrechnung von Prüfung und hält die Informationen zu den Anrechnungen vor
  • Prüfungsausschuss: ist das entscheidende Gremium für alle Anrechnungsverfahren und Sonderentscheidungen, die nicht direkt über die Prüfungsordnung geregelt sind.
  • Department/Fakultäten Beratungsstellen: An vielen Universitäten gibt es Mitarbeiter, die als fachliche Berater für Studiengänge eingestellt werden und regelmäßigen
  • Professoren für Fächer zur Anerkennung: Falls der Prüfungsausschuss keine Entscheidung zur Anrechnung fällen kann, werden die zuständigen Professoren für die Fächer gebeten
  • Jede Fachschaft sollte sich selbst überlegen, was für Ansprechpartner für den Wechsel wichtig sind. Damit kann bei Fragen eine direkte Beratung geliefert werden.
  • Vorschlag: Die Ansprechpersonen der einzelnen Unis könnten gesammelt werden, damit man dies auch an andere Unis weitergeben können.

Unterschiedliche Regelungen zur Einschreibung zum Master an anderen Unis

Beim Wechsel des Studienstandorts kann den Studierenden nur empfohlen werden auf die Anforderungen für die Einschreibung der jeweiligen Unis zu achten. Es gibt keine allgemeingültige rechtliche Grundlage die deutschlandweit/länderweit gültig ist und auf die sich bezogen werden kann. Fast immer werden gewisse Auflagen an die Einschreibung gebunden, die zum Abschließen oder Beginn des Studiengangs erfüllt werden müssen.

Hier hat sich jedoch gezeigt, dass nicht alle Regelungen und Entscheidungen die getroffen werden in Stein geschrieben sind und im direkten Gespräch mit entsprechenden Stellen die Auflagen zugunsten der Studierenden ausgelegt werden können, wenn Sie ihre Kritikpunkte fachlich nachweisen können. Es sollte jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Wechsel der Universität einen kleinen zusätzlichen Aufwand in Form von Nachprüfungen oder Fächerwiederholung mit sich bringen kann.

Auflagen Fächer

Es werden an vielen Hochschulen Auflagenfächer, also Bachelormodule die nachgeholt werden müssen bestimmt. Für die Studierenden ist es je nach Hochschule mehr oder weniger übersichtlich welche Auflagenfächer möglich sind. Auch der Sinn bei Auflagenfächern ist in einigen Beispielen fraglich. Daher wäre ein Leitfaden für die Vergabe von Auflagen Fächern sinnvoll.

Möglicher Leitfaden

*Beispiel KIT: Ein Katalog von Fächern wird gesetzt, welche Inhalte behandelt sein müssen. *Von uns wird das sehr sinnvoll erachtet und wir würden uns dafür Aussprechen, dass das auch an anderen Universitäten so gehandhabt wird. *Studierende dürfen bei Akkreditierten Studiengängen die Auflagen über Antrag abwenden, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Inhalte bereits abgeleistet sind. *Die Limitierung der Auflagen auf ein Jahr ist unlogisch und schikane, diese Limitierung ist daher kritisch zu sehen.

Bafög

15a.3.2 Schreibt die Studienordnung des Masterstudiengangs für bestimmte Bachelorabsolventen als zusätzliche Zugangsvoraussetzung verbindlich vor, dass propädeutische Vorsemester abzuleisten sind, und sind die Studierenden während dieser Vorsemester bereits an der Hochschule immatrikuliert, verlängert sich dadurch die Förderungshöchstdauer des Masterstudienganges.

Das Gleiche gilt, wenn während des Masterstudienganges Brückensemester absolviert werden müssen, die zwar nicht Zugangsvoraussetzung zum Masterstudium sind, aber zur Erlangung des Mastergrades nachgewiesen werden müssen.



Die hier im BuFaTa ET Wiki dargestellten Arbeitsdokumente sind Einzelbeiträge der jeweiligen Autoren und i.d.R. nicht repräsentativ für die BuFaTa ET als Organisation. Veröffentlichte Beschlüsse und Stellungnahmen der BuFaTa ET befinden sich ausschließlich auf der offiziellen Homepage.
arbeitskreise/uniwechsel/start.1645293488.txt.gz · Zuletzt geändert: 19.02.2022 18:58 von Dominik Stolte